Rechtsprechung
ArbG Bonn, 10.05.2011 - 6 Ca 161/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines programmgestaltenden Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 10.05.2011 - 6 Ca 161/11
- LAG Köln, 13.02.2012 - 2 Sa 767/11
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95
Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit
Auszug aus ArbG Bonn, 10.05.2011 - 6 Ca 161/11
In der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichtes ist anerkannt, dass dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzung des § 626 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist, sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluss an den Zeitvertrag weiter beschäftigt zu werden ( vergl. BAG, 24.04.1996, 7 AZR 719/95 ).Erforderlich ist vielmehr, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in dieser Erwartungshaltung durch sein Verhalten bei Vertragsabschluss oder während der Dauer des Vertrages eindeutig bestärkt ( BAG, 24.04.1996, 7 AZR 719/95 ).
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus ArbG Bonn, 10.05.2011 - 6 Ca 161/11
Der Schutz des Artikel 5 GG umfasst das Recht der Rundfunkanstalten, dem Gebot der Vielfalt der zu vermittelnden Programminhalte auch bei der Auswahl, Einstellung und Beschäftigung derjenigen Rundfunkmitarbeiter Rechnung zu tragen, die bei der Gestaltung des Programms mitwirken ( vergl. Bundesverfassungsgericht, 13.01.1982; 1 BvR 848/77 ). - BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05
Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit
Auszug aus ArbG Bonn, 10.05.2011 - 6 Ca 161/11
Bei der Befristung des Arbeitsvertrages eines programmgestaltenden Mitarbeiters mit einer Rundfunkanstalt ist weiterhin eine einzelfallbezogene Interessenabwägung zwischen dem Bestandsschutz des Arbeitnehmers und den bei Bejahung des Bestandsschutzes zu erwartenden Auswirkungen auf die Rundfunkfreiheit vorzunehmen ( vergl. BAG, 26. Juli 2006, 7 AZR 495/05 ).
- LAG Köln, 13.02.2012 - 2 Sa 767/11
Kein Anspruch auf Abschluss eines "Zwangsvertrags" nach vorangegangener sachlich …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.05.2011 - 6 Ca 161/11 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.Der Kläger beantragt mit der Berufung, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.05.2011 - Az.: 6 Ca 161/11 - abzuändern und.